Zahnarzt-Garantie

Zur Sicherstellung der Gewährleistung qualitativ hochwertiger zahnmedizinischer Dienstleistungen wird eine Garantie für die verwendeten Materialien sowie für die von unseren Mitarbeitern durchgeführten Arbeiten geboten.

Zahnarzt-Garantie

Geschrieben von: Zahnimplantat Experten

 Die Arten von Garantien, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantien und die praxisspezifischen Informationen zum Thema werden im vorliegenden Artikel zusammengefasst.

Allgemein geltende Regeln zur Durchsetzung der Garantie

Nach der Durchführung einer zahnmedizinischen Behandlung in einer unserer Zahnkliniken wird eine Garantieerklärung ausgestellt, mit der die Garantie gültig gemacht werden kann. In bestimmten Fällen kann die Garantie eingeschränkt werden oder sie kann die Gültigkeit auch verlieren. Die Liste der betreffenden Umstände ist weiter unten zu finden. Sie sind meistens auf die Lebensgewohnheiten bzw. den Gesundheitszustand der PatientInnen bzw. auf unerwartete Ereignisse zurückzuführen. Im Falle von Implantaten muss es zwischen zwei Arten von Garantien unterschieden werden. Die Merkmale der Herstellergarantie und der Praxisgarantie werden in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.

Herstellergarantie für Implantate

Wie der Name sagt, wird die sogenannte Herstellergarantie von dem Hersteller für die verwendeten zahnmedizinischen Materialien und die Implantate selbst geboten. Im Falle von Implantaten kann man mit folgenden Herstellergarantien rechnen:

Zahnimplantat Garantie
Straumann SLActive Implantatlebenslang
Alpha-Bio Implantat3-5 Jahre oder lebenslang
Nobel Implantatlebenslang
Ankylos Implantatlebenslang

Praxisgarantie für Implantate

Die Praxisgarantie wird von Zahnexperten Ungarn geboten und sie bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Implantate bzw. implantatgetragener Zahnersätze (Brücken und Kronen) vorgenommenen Behandlungen. Zur Durchsetzung der Praxisgarantie ist es eine wichtige Voraussetzung, dass alle Behandlungsschritte zum Einsetzen von Implantaten bzw. implantatgetragenen Zahnersätzen von unseren MitarbeiterInnen erledigt werden. Die Praxisgarantiezeiten für die einzelnen zahnmedizinischen Behandlungen sind wie folgt:

Zahnmedizinische BehandlungGarantiezeit
Festsitzender Zahnersätze (Zahnkronen und -Brücken)1 bis 3 Jahre
Stegprothesen2 Jahre
Teilprothesen1 Jahr
Zahnfüllungen (Inlays, Onlays, Overlays)1 Jahr
Veneers (Keramikschalen)1 Jahr

Begrenzung der Haftung

In der nachfolgenden Liste finden Sie diejenigen Umstände, die die Durchsetzung der Garantie zwar nicht unmöglich machen, aber diese wesentlich erschweren:

  • vernachlässigte Mundhygiene
  • nicht bestimmungsgemässe Anwendung von Zahnrestaurationen (z. B. Voll- oder Teilprothesen)
  • natürlicher Abbau des Zahnfleischgewebes und der Knochen
  • erhebliche Gewichtszunahme oder -abnahme innerhalb relativ kurzer Zeit
  • chronische Krankheiten, z. B. Osteoporose und Diabetes, die eine negative Wirkung auf die Gesundheit des Kauapparates haben
  • durch einen Unfall, äusseren Einfluss bzw. sportliche Aktivitäten entstandene Verletzungen 
  • Rauchen und Drogenkonsum
  • Unterlassen der Vorsorgeuntersuchungen
  • Nichtberücksichtigung von Anweisungen des Zahnarztes
  • nicht erfüllte Zahlungsbedingungen

Sonderregeln für Raucher

Da Rauchen ein hohes Risiko für die Zahngesundheit sowie für den langfristigen Erfolg der Implantation darstellt, werden folgende Sonderregeln im Falle von Rauchern angewandt. Statt jährlicher Kontrolluntersuchungen wird der Besuch unserer Zahnkliniken in allen sechs Monaten für Raucher vorgeschrieben, damit die vollständige Garantiedauer gewährleistet werden kann. Diese Kontrolluntersuchungen kosten CHF 50. Eventuelle Röntgenaufnahmen oder Dentalhygiene-Behandlungen während der Kontrolluntersuchungen werden zum Listenpreis berechnet. Es ist möglich, für die Kontrolluntersuchung einen Termin in der Dübendorfer Praxis zu buchen. Zusätzlich wird die Teilnahme an den jährlichen Kontrolluntersuchungen erwartet, damit die Garantie gültig bleibt.

Haftungsausschluss

Die Garantie kann in den folgenden Fällen nicht in Anspruch genommen werden:

  • das Vorliegen einer Zahnerkrankung oder Allergie, über die der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn nicht informiert worden ist
  • die durch Bruxismus (Zähneknirschen) ausgelöste Beschädigungen der Zähne
  • die Beschädigung der Zahnrestauration des Patienten von einer anderen Zahnklinik
  • provisorische Zahnkronen, Zahnbrücken und Zahnprothesen
  • Knochentransplantation
  • Wurzelkanalbehandlung
  • Zahnaufhellung nach den Präferenzen des Patienten bezüglich Farbe und Vorgehensweise

Sonstige Bestimmungen

  1. In der Vorbereitungsphase der Behandlungen von festsitzenden Zahnersätzen kann es vorkommen, dass der Gesundheitszustand der Zähne der PatientInnen zusätzliche Behandlungen, z. B. Wurzelkanalbehandlungen oder Zahnextraktionen, die nicht vorhersehbar waren, rechtfertigt. Die Kosten für die zusätzlichen Behandlungen werden vom Patienten/ von der Patientin getragen.
  2. Im Idealfall werden Korrektionsarbeiten in unserer Zahnklinik in Dübendorf, während grössere Wiederherstellungseingriffe in unserer Zahnklinik in Budapest, Ungarn durchgeführt. Im letzteren Fall übernimmt unsere Firma die Reisekosten der PatientInnen bis zu einer Summe von CHF 300.
  3. Änderung der Kontaktdaten: Zur Sicherstellung eines reibungslosen Arbeitsvorgangs bitten wir unsere PatientInnen darum, uns über eventuelle Änderungen in den Kontaktinformationen (Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu informieren. Die Kontaktinformationen werden dazu benutzt, die PatientInnen über bevorstehende Check-ups zu benachrichtigen.
  4. Dieser Vertrag wird zwischen dem Patienten bzw. der Patientin und der Firma British-Hungarian Medical Service Kft. geschlossen.
  5. Das Team Zahnexperten Ungarn teilt hiermit mit, dass die für die Gewährleistung der zahnmedizinischen Dienstleistungen zuständige Firma British-Hungarian Medical Service Kft. jegliche Haftung im Zusammenhang mit materiellen und immateriellen Schäden ablehnt. Die Firma übernimmt ebenfalls keine Haftung für die Arbeit des Hilfspersonals.
  6. Die Behandlungen werden von den von der Firma British-Hungarian Medical Service Kft. beschäftigten ZahnärztInnen durchgeführt. Die Garantiearbeiten werden auch von den Angestellten der genannten Firma durchgeführt.
  7. Es können keine Vorwürfe im Zusammenhang mit nötigen, aber unvorhersehbaren Behandlungen gegenüber den ZahnärztInnen erhoben werden (z. B. Wurzelbehandlungen in der Vorbereitungsphase für das Einsetzen von Zahnkronen oder Zahnbrücken).
  8. Eine Voraussetzung für die Durchführung der Garantiearbeiten ist die vorherige Prüfung des Vorhandenseins der oben erwähnten Faktoren, die die Haftung begrenzen oder ausschliessen.
  9. Die Praxisgarantiezeit beträgt höchstens drei Jahre. Während dieses Zeitraums muss der Patient/die Patientin an Kontrolluntersuchungen einmal pro Jahr teilnehmen. Eine Kontrolluntersuchung ohne zusätzliche Behandlung kostet CHF 50. Für eine Kontrolluntersuchung mit Röntgenaufnahme bzw. eine Kontrolluntersuchung mit professioneller Zahnreinigung wird CHF 150 berechnet. Eine Kontrolluntersuchung mit Röntgenaufnahme und professioneller Zahnreinigung kostet CHF 250. Die Kosten für diese Dienstleistungen werden von den PatientInnen getragen.
  10. Der Patient/Die Patientin befürwortet den Austausch aller Daten, die für den Behandlungsablauf relevant sind, zwischen der Firma British-Hungarian Medical Service Kft. und dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin, wobei das höchste Mass an Datensicherheit angestrebt wird.
  11. Im Falle sämtlicher Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das ungarische Recht massgebend.
  12. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien: Budapest, Ungarn.

Häufig gestellte Fragen


Zur Durchführung der Garantiearbeiten muss ich nach Ungarn fahren. Muss ich alles selbst bezahlen?

In diesem Fall werden die Reisekosten von unserer Zahnklinik bis zu einer Summe von CHF 300 übernommen.

Wie lange ist die Garantiezeit im Falle von Nobel / Ankylos Implantaten?

Für Nobel / Ankylos Implantate wird vom Hersteller eine lebenslange Garantie geboten.

Ich brauche einen Sinuslift. Ist die Praxisgarantie dafür gültig?

Die Garantie kann leider weder für Sinuslift, noch für andere Knochentransplantationsverfahren in Anspruch genommen werden.

Weitere Artikel


Patientenkoordinator

Haben Sie Fragen?

Unsere Patientenkoordinatoren stehen bereit, um Ihre Anfragen zu beantworten und Ihnen bei jeglichen Anliegen behilflich zu sein. Sei es die Terminvereinbarung, Fragen zu Zahnproblemen oder Informationen zu unseren Preisen - wir sind gerne für Sie da.

Rufen Sie uns

Unsere ausgewählten Zahnimplantat-Marken

Unsere ausgewählten Zahnimplantat-Marken erfüllen strenge Qualitätsstandards, damit Sie mit Sicherheit die beste Lösung für Ihre Zahnprobleme erhalten.

Nobel Biocare Implantate
Straumann Implantate
Ankylos Implantate
Alpha Bio Implantate