Garantie auf Zahnimplantate
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Zahnimplantat Garantie

Auf Markenimplantate von Straumann, Nobel Biocare und Ankylos erhalten Sie bei uns eine lebenslange Herstellergarantie. Wir erklären die Bedingungen.

Garantie auf Zahnimplantate

Geschrieben von: Zahnimplantat Experten

Nachfolgend finden Sie unsere Garantiebedingungen für Zahnimplantate – von den Garantiezeiten der einzelnen Marken bis zu den Fällen, in denen die Garantie eingeschränkt ist oder nicht greift.

Herstellergarantie für Implantate

Auf die von uns eingesetzten Markenimplantate erhalten Sie eine Herstellergarantie, die je nach Marke bis lebenslang reicht. Sie bezieht sich auf das Implantat selbst und die verwendeten Implantatkomponenten. Die folgende Übersicht zeigt, welche Herstellergarantie für die einzelnen Marken gilt:

ZahnimplantatHerstellergarantie
Straumann SLActive Implantatlebenslang
Alpha-Bio Implantat3 Jahre, 5 Jahre oder lebenslang
Nobel Biocare Implantatlebenslang
Ankylos Implantatlebenslang
Bei Alpha-Bio können Sie zwischen 3 Jahren, 5 Jahren oder einer lebenslangen Garantie wählen. Es handelt sich dabei immer um dasselbe Implantat – die längere Garantie ist mit einem höheren Preis verbunden.

Wann kann die Garantie eingeschränkt sein?

Bestimmte Umstände können die Prüfung und Durchsetzung einer Garantie erschweren oder dazu führen, dass die Garantie nur eingeschränkt gilt. Dazu gehören vor allem Faktoren, die die Mundgesundheit, die Implantatstabilität oder den Zahnersatz langfristig beeinflussen können.

Dazu zählen insbesondere:

  • dauerhaft unzureichende Mundhygiene
  • natürlicher Rückgang von Zahnfleisch oder Knochen
  • starke Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme in kurzer Zeit
  • chronische Erkrankungen wie Osteoporose oder Diabetes, wenn sie sich negativ auf Knochen, Zahnfleisch oder Implantate auswirken
  • Verletzungen durch Unfall, äussere Einwirkung oder sportliche Aktivitäten
  • Rauchen oder Drogenkonsum
  • nicht wahrgenommene Kontrolltermine
  • Nichtbeachtung zahnärztlicher Anweisungen
  • nicht erfüllte Zahlungsbedingungen

Wann ist eine Garantie ausgeschlossen?

In bestimmten Fällen kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden. Das gilt insbesondere, wenn Beschwerden, Schäden oder Behandlungsergebnisse nicht auf das Implantat oder den von uns gefertigten Zahnersatz zurückzuführen sind.

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Zahnerkrankungen, Allgemeinerkrankungen oder Allergien, über die wir vor Behandlungsbeginn nicht informiert wurden
  • Schäden an Zähnen, Implantaten oder Zahnersatz, die durch Bruxismus, also Zähneknirschen oder starkes Pressen, verursacht werden
  • Schäden an Zahnersatz oder Zahnrestaurationen, die durch eine andere Zahnarztpraxis oder Zahnklinik verändert, repariert oder beschädigt wurden
  • Knochenaufbau und andere vorbereitende chirurgische Zusatzbehandlungen

Sonstige Bestimmungen

  1. Während der Vorbereitung von festsitzendem Zahnersatz kann sich zeigen, dass zusätzliche Behandlungen notwendig werden, die vorher nicht absehbar waren. Dazu können zum Beispiel Wurzelkanalbehandlungen oder Zahnextraktionen gehören. Die Kosten für solche zusätzlichen Behandlungen trägt der Patient.
  2. Kleinere Korrekturen können in unserer Praxis in Dübendorf durchgeführt werden. Grössere Wiederherstellungs- oder Garantiearbeiten erfolgen in unserer Klinik in Budapest, Ungarn. Falls dafür eine Reise nach Budapest notwendig ist, übernehmen wir die Reisekosten des Patienten bis zu einem Betrag von CHF 300.
  3. Damit Kontrolltermine und wichtige Informationen zuverlässig zugestellt werden können, bitten wir den Patienten, uns Änderungen der Kontaktdaten rechtzeitig mitzuteilen. Dazu gehören Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  4. Der Behandlungs- und Garantievertrag wird zwischen dem Patienten und der British-Hungarian Medical Service Kft. geschlossen.
  5. Die British-Hungarian Medical Service Kft. ist für die Erbringung der zahnmedizinischen Leistungen verantwortlich. Eine Haftung für materielle oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Leistungen, die nicht durch die British-Hungarian Medical Service Kft. oder deren behandelnde Zahnärzte erbracht wurden, wird keine Haftung übernommen.
  6. Die Behandlungen werden von Zahnärzten durchgeführt, die für die British-Hungarian Medical Service Kft. tätig sind. Auch Garantiearbeiten werden durch Zahnärzte oder Mitarbeiter der genannten Gesellschaft durchgeführt.
  7. Werden während der Behandlung zusätzliche, medizinisch notwendige und vorher nicht absehbare Massnahmen erforderlich, begründet dies keinen Garantieanspruch. Dies kann zum Beispiel eine Wurzelkanalbehandlung in der Vorbereitungsphase für Zahnkronen oder Zahnbrücken betreffen.
  8. Voraussetzung für die Durchführung von Garantiearbeiten ist eine vorherige Prüfung, ob Faktoren vorliegen, die die Garantie einschränken oder ausschliessen können.
  9. Die Garantie auf die durchgeführten Behandlungen beträgt höchstens drei Jahre. Während dieser Zeit ist einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung erforderlich. Eine Kontrolluntersuchung ohne zusätzliche Behandlung kostet CHF 50. Eine Kontrolluntersuchung mit Röntgenaufnahme oder professioneller Zahnreinigung kostet CHF 150. Eine Kontrolluntersuchung mit Röntgenaufnahme und professioneller Zahnreinigung kostet CHF 250. Die Kosten für diese Leistungen trägt der Patient.
  10. Der Patient erklärt sich damit einverstanden, dass alle für die Behandlung relevanten Daten zwischen der British-Hungarian Medical Service Kft. und dem behandelnden Zahnarzt ausgetauscht werden dürfen. Dabei wird auf ein hohes Mass an Datensicherheit geachtet.
  11. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien gilt ungarisches Recht.
  12. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Budapest, Ungarn.

Häufig gestellte Fragen


Wie lange hat man Garantie auf ein Zahnimplantat?

Die Garantie hängt vom verwendeten Implantatsystem und vom gewählten Garantiemodell ab. Bei Straumann SLActive, Nobel Biocare und Ankylos gilt für das Implantat selbst eine lebenslange Herstellergarantie. Bei Alpha-Bio können Sie zwischen 3 Jahren, 5 Jahren oder einer lebenslangen Garantie wählen. Für den darauf befestigten Zahnersatz gelten eigene Garantiebedingungen.

Was bedeutet lebenslange Garantie bei einem Zahnimplantat?

Eine lebenslange Garantie bedeutet nicht, dass jede spätere Behandlung automatisch kostenlos ist. Sie bezieht sich auf die Herstellergarantie des Implantats und gilt nur, wenn die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind, etwa regelmässige Kontrollen, gute Mundhygiene und die Beachtung der zahnärztlichen Anweisungen.

Gibt es eine Gewährleistung auf Zahnimplantate beim Zahnarzt?

Ja, neben der Herstellergarantie auf das Implantat kann es auch eine Garantie auf die durchgeführten Behandlungen geben. Diese beträgt bei uns höchstens drei Jahre und setzt regelmässige Kontrolluntersuchungen voraus. Die Herstellergarantie betrifft das Implantat selbst, die Behandlungsgarantie die zahnärztliche Arbeit und den Zahnersatz.

Muss ich für Garantiearbeiten nach Ungarn fahren?

Kleinere Korrekturen können je nach Fall in unserer Praxis in Dübendorf durchgeführt werden. Grössere Wiederherstellungs- oder Garantiearbeiten erfolgen in unserer Klinik in Budapest. Wenn dafür eine Reise nach Budapest notwendig ist, übernehmen wir die Reisekosten bis zu einem Betrag von CHF 300.

Gilt die Garantie auch für Sinuslift oder Knochenaufbau?

Nein. Ein Sinuslift, Knochenaufbau und andere vorbereitende chirurgische Zusatzbehandlungen sind von der Garantie ausgeschlossen. Diese Behandlungen hängen stark von der individuellen Knochen- und Heilungssituation ab und fallen deshalb nicht unter die Implantat- oder Zahnersatzgarantie.

Unsere Zahnärzte

Dr. Ágnes Sylvester
Dr. Ágnes Sylvester

Dr. med. dent. (HU) - Allgemeine Zahnärztin und Fachärztin für Parodontologie

Dr. Eszter Győri
Dr. Eszter Győri

Dr. med. dent. (HU) - Allgemeine Zahnärztin und Fachärztin für Endodontie

Dr. Dóra Somfai
Dr. Dóra Somfai

Dr. med. dent. (HU) - Allgemeine Zahnärztin

Dr. Ágoston Radó
Dr. Ágoston Radó

Dr. med. dent. (HU) - Allgemeiner Zahnarzt, Leitender Zahnarzt der Prothetischen Abteilung

Unsere Zahnimplantat-Praxen in der Schweiz und unsere Implantatklinik in Budapest

Unsere Standorte in Dübendorf, Gland und Budapest arbeiten nach denselben implantologischen Standards. Diagnostik, Planung, Behandlung und Nachsorge sind klar aufeinander abgestimmt – je nachdem, welcher Behandlungsschritt an welchem Standort sinnvoll ist.

Zahnimplantate in Dübendorf

Zahnimplantate in Dübendorf

Unsere Hauptpraxis in der Region Zürich ist gut erreichbar aus Zürich, Uster und Winterthur. Hier planen und setzen wir Zahnimplantate für Patienten aus der Deutschschweiz – mit moderner Diagnostik, strukturierter Planung und einem eingespielten Team.

Zahnimplantate in Gland

Zahnimplantate in Gland

Unser Standort in Gland liegt zwischen Genf und Lausanne. Hier betreuen wir Patienten aus der Westschweiz persönlich und mehrsprachig – mit demselben implantologischen Qualitätsanspruch wie in Dübendorf.

Implantatklinik in Budapest

Zahnimplantate in Budapest

In unserer Klinik in Budapest führen wir umfangreiche implantologische Behandlungen durch. Die Betreuung erfolgt in deutscher Sprache und ist eng mit der Planung und Nachsorge in unseren Schweizer Praxen abgestimmt.

Patientenkoordinator

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!

Unsere Patientenkoordinatoren stehen bereit, um Ihre Anfragen zu beantworten und Ihnen bei jeglichen Anliegen behilflich zu sein. Sei es die Terminvereinbarung, Fragen zu Zahnproblemen oder Informationen zu unseren Preisen - wir sind gerne für Sie da.

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Unsere ausgewählten Zahnimplantat-Marken

Unsere ausgewählten Zahnimplantat-Marken erfüllen strenge Qualitätsstandards, damit Sie mit Sicherheit die beste Lösung für Ihre Zahnprobleme erhalten.

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Straumann Implantate
Ankylos Implantate
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